Cornona: Darf der Notar ins Haus kommen?
- 01.03.2020
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- Corona
Ein Notar oder eine Notarin kann grundsätzlich auch Hausbesuche vornehmen und Beglaubigungen sowie Beurkundungen im privaten Haus, aber auch im Krankenhaus, vornehmen. Dies kommt insbesondere in Frage, wenn es sich bei dem Mandanten oder der Mandantin um eine betagte oder kranke Person handelt und die Beglaubigung oder Beurkundung dringlich ist, etwa im Falle einer Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht oder Testament.
Tipp:
Sprechen Sie das Notariat Ihrer Wahl mit Ihrer Bitte unter Darlegung der besonderen Gründe an.
Hoffentlich ist Corona bald überstanden.
30.08.2020